Sammelklage gegen den Bundesanzeiger Verlag
Der
Bundesanzeiger hat der Listthe UG dieses Jahr 56,88 Euro berechnet und ich
frage mich: „Wofür zahle ich“?
Der Bundesanzeiger
ermöglicht das Hochladen und Veröffentlichen von Daten. Das gleiche bieten andere
Server wie Dropbox bei der gleichen Datenmenge kostenlos an. Die Kosten, die
durch meinen Upload für den Bundesanzeiger entstanden sind, betragen weniger
als einen Cent.
Der
Bundesanzeiger verwies mich nach meiner Nachfrage auf die Gebühren von Anwälten
und Notaren. Ich denke dieser Vergleich ist nicht rechtsfähig.
Der Bundesanzeiger
bietet jedoch den gleichen Service wie andere Server an und muss
dementsprechend auch vergleichbare Preise anbieten. Dies bedeutet auch, dass
der Bundesanzeiger über Jahre hinweg Wucherpreise verlangt hat.
Die Wucherpreise waren unumgänglich, weil deutsche Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Das ist nach 291 StGB eine Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.