Sammelklage gegen den Bundesanzeiger Verlag

2023-02-07

Der Bundesanzeiger hat der Listthe UG dieses Jahr 56,88 Euro berechnet und ich frage mich: „Wofür zahle ich“?

Der Bundesanzeiger ermöglicht das Hochladen und Veröffentlichen von Daten. Das gleiche bieten andere Server wie Dropbox bei der gleichen Datenmenge kostenlos an. Die Kosten, die durch meinen Upload für den Bundesanzeiger entstanden sind, betragen weniger als einen Cent.

Der Bundesanzeiger verwies mich nach meiner Nachfrage auf die Gebühren von Anwälten und Notaren. Ich denke dieser Vergleich ist nicht rechtsfähig.

Der Bundesanzeiger bietet jedoch den gleichen Service wie andere Server an und muss dementsprechend auch vergleichbare Preise anbieten. Dies bedeutet auch, dass der Bundesanzeiger über Jahre hinweg Wucherpreise verlangt hat.

 

Die Wucherpreise waren unumgänglich, weil deutsche Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Das ist nach 291 StGB eine Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.